(Gastro-)Gewerbe anmelden?

happy

Neues Mitglied
Ich hab das nur mal so spontan überlegt... es gibt ja recht viele Leute die mal irgend nen Gewerbe angemeldet haben für zb. irgendwelche promotion jobs oder ähnliches (jaja wir kleinen studis *g*).
Hat jemand Erfahrung damit wie das aussieht und was man da für Vergünstigungen kriegt?
Also wenn ich zb. ne Software-Firma anmelde kann ich ja auch die Mwst. für die gebrauchten Gerätschaften, Materialien etc. sparen, wie sieht das bei nem unternehmen aus was für uns interessant wäre - also zb. wenn man sich selbst als barkeeper vermietet?
 
Hm, wenn Du Gewerbe anmeldest, bist Du erstmal in der Buchführungspflicht, dh Einnahmen-Überschuß-Rechnung. Wenn Du lauter Vorsteuer beim Finanzamt geltend machst, aber keine Einnahmen hast, kommst Du irgendwann mal in Erklärungsnot.

Für eine Bar brauchst Du eine Gaststättenerlaubnis, dafür ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (vulgo polizeiliches Führungszeugnis), die IHK-Gaststättenunterrichtung und die Belehrung beim Gesundheitsamt erforderlich.
Es gibt auch die Möglichkeit, kein stehendes Gewerbe, sondern ein Reisegewerbe anzumelden. Da machst Du keine Gewerbeanmeldung, sondern beantragst ne Reisegewerbekarte. Das wäre zB bei "mobiler Cocktailbar" gegeben, die zB von Firmen oder Privatleuten zu bes. Anlässen in Anspruch genommen werden kann.

Generell gilt: es gibt zentnerweise Bürokratie, wenns kein ernsthaft betriebenes Gewerbe ist, mach Dich unbedingt vorher schlau, sonst kanns tierisch Streß zB mit Finanzamt geben....
 
Hmpf, danke FMX!
Naja nen paar (offizielle) Einnahmen und Aufträge hätt ich im laufe des Jahres sicher, aber das scheint ja doch mehr stress zu sein als ich erwartet hatte :-\
 
wenns so einfach wäre, wäre, hätte ich auch irgend nen Gewerbe! Devil Inc. vielleicht;-)
Dann könnte ich die MwSt beim autokauf oder tanken als Vorsteuer geltend machen und würde mir die Alkoholsteuer sparen;-)
Tja aber leider sind die vom Fiskus so hinter dem Geld der Bürger her ;D
 
Devil Inc... viel Spaß, kannste ne Incorporation (vulgo Aktiengesellschaft) in zB Amiland gründen und hier ne selbständige Zweigniederlassung ins Handelsregister eintragen lassen .... riecht mir eher nach unzulässigem Firmengebrauch nach § 37 HGB.... ;D

@happy
Also wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann solltest Du auch regelmäßig damit Einnahmen haben, sonst ist der Aufwand das wirklich nicht wert. Auch schon mal über Kranken-, Renten- und Unfallversicherung nachgedacht? Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig, welche Satzung hat diese, dh mußt Du als Unternehmer Beiträge zahlen oder nicht (das schwankt je nachdem welche BG zuständig ist)... lauter Sachen wo Otto Normalo erstmal nicht dran denkt.
 
Also ganz so schlimm ist es auch nicht, zumindest, wenn man es als zusätzlichen Nebenerwerb macht. Unter ca. 20.000.- € Jahresumsatz spielt z.B. die Krankenversicherung,... keine Rolle, da man über seine gesetzliche Versicherung weiter versichert ist (erkundige Dich sicherheitshalber bei der Krankenkasse!). Klar ist die Gewerbeanmeldung, IHK-Schulung, Ärztliches Attest nach Infektionsschutzgesetz ist erstmal ein gewisser Aufwand. Aber dann ist der Aufwand relativ klein - das Finanzamt kommt schon, wenn es was will ;D - aber wie gesagt, eine einfache Einnahmen - Uberschußrechnung tut's bis zu einem gewissen Umsatz. Und das geht auch sieben Jahre im Minus, erst dann muß man auf dem Papier ein + Nachweisen, weil sonst die Fa. nicht Gewinnbringend ausgelegt ist und somit von den Steuervorteilen auch nicht mehr profitieren darf.
Die Vorsteuer kannst Du übrigens nur geltend machen, wenn Du im Gegenzug die MwSt (auf Deinen Rechnungen ausgewiesen!!!) ans FA abführst! (wird Gegeneinandergerechnet)
 
@fmx192
boah bist auch nen ganz genauen mit Paragraph oh gott oh graus! Aber mal ehrlich: Devil Inc hört sich besser an als Teufel AG
 
Es gibt auch die Möglichkeit, kein stehendes Gewerbe, sondern ein Reisegewerbe anzumelden. Da machst Du keine Gewerbeanmeldung, sondern beantragst ne Reisegewerbekarte. Das wäre zB bei "mobiler Cocktailbar" gegeben, die zB von Firmen oder Privatleuten zu bes. Anlässen in Anspruch genommen werden kann.
Jemand ne Ahnung wie das mit dem Reisegewerbe genau vor sich geht, hab evtl. vor so eine "Mobile Cocktailbar" zu betreiben! Wer Infos hat : HER DAMIT!

SO long,

Horny
 
Antrag für Gewerbescheine gibts im Rathaus, die können sicher auch detailierte (und zuverlässige) informationen geben!
 
Also ich will ja nicht unken, aber was in den Gewerbeämtern manchmal für Schnarchnasen sitzen, das geht auf keine Kuhhaut! Die lassen einfach die Leute genehmigungspflichtige Gewerbe anmelden, ohne die Genehmigung sehen zu wollen, und später kommt das böse Erwachen für die Leute.... darauf würd ich mich nicht sicher verlassen.
 
Ich hab heut eh wieder gehört, dass man nicht alles glauben soll, was man im iNet liest ;D. Aber bei solchen Vorhaben muß man sich wirklich gut bei den zuständigen Behörden informieren. Der Aufwand am Anfang ist mit Sicherheit etwas groß (sonst würds ja auch jeder machen) aber dann ist eigentlich nur noch die Steuererklärung einmal pro Jahr zu machen. Für einen, der eh öfter mal auswärts mixt (nebenerwerbsmäsig) wäre es mit Sicherheit gut zu überlegen - Schwarzarbeit wird heute ja auch nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet!
 
Hm, also soweit ich informiert bin, ist die Umsatzsteuer spätestens am 10. des Folgemonats zu zahlen bzw verrechnen - nix mit 1x Jahr. Bin aber kein Steuerexeperte, bin eher im Bereich Gewerberecht / Erlaubnisse zuhause.
 
Das gilt für "normale Betriebe". Kleingewerbe unter einer gewissen Umsatzgrenze müssen nur einmal jährlich Umsatzsteuer abführen (Quelle: Meine Frau, Selbstständig seit sieben Jahren).
 
Wie sieht das aus mit Ausschankerlaubnis, Gesundheitsamt usw...?? Brauch ich das für ne mobile Bar??

So long,

Horny
 
Die Bestätigung vom Gesundheitsamt bekommst Du auch von einem dafür zugelassenen Arzt. Einfacher und Sicherer ist es aber auf jeden Fall beim Gesundheitsamt (Braucht man keinen qualifizierten Arzt suchen und hat auf jeden Fall die richtige Bestätigung.
Zum Thema Schanklizenz habe ich auf die Schnelle nix gefunden, bleib aber mal dran. Ich gehe davon aus, dass Du eine brauchen wirst - es gibt ja verschiedene.
 
Also mit einem Gewerbe sieht das so aus, dass man in den ersten 2 Jahren NACH dem Datum der Gewerbeeröffnung, JEDEN MONAT eine kleine Steuererklärung machen muss. Das muss man 2 Jahre jeden beschsissenen Monat machen!
dauer etwa 2 h, wenn man weiß was man machen muss.

bin mir sehr sicher weil ich es machen muss, und die sonst auf meiner Haube stehen und streß mahcen, wenn ich nix schicken ;/
 
@naiko
Ist Dein Gewerbe Dein Haupteinkommen? Dann hast Du sicher eine Umsatzgröße, die vom Finanzamt anders gehandelt wird, als von Umsatzschwachen "Nebenverdienstlern".
 
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