Buffalo Trace 40% geliefert statt 45% => ist der trotzdem ok?

gotu

aktives Mitglied
Hi Folks,

der Titel sagt bereits alles. Auf der Webseite und Rechnung ist mein bestellter Buffalo Trace mit 45% ausgewiesen, auf der Flasche selbst steht jedoch 40% (eine andere Flasche, die ich besitze, ist korrekt mit 45% ausgezeichnet, selber Importeur-Aufkleber). Ist das eine schwächere Abfüllung für einen anderen Markt? Ist der trotzdem genießbar oder soll ich reklamieren?
 
Ok, sieht das noch jemand so oder gibt es auch gegenteilige Meinungen?
 
Ich kenne lediglich den 45%igen, daher kann ich über die Qualität der 40er's nicht aussagen. Aber generell würde ich Sachen reklamieren die von der bestellten Ware abweichen.

Wenn du im Restaurant Pasta bestellst aber ein Pizza serviert bekommst nimmst du das ja auch nicht hin. (Leicht übertriebener Vergleich) ;)

Eventuell kannst du dich ja auch ohne Rücksendung und Ersatzlieferung mit dem Händler einigen und einen Gutschein oder sonst was erhalten als Ausgleich, soweit das in deinem Interesse ist.
 
Hätte ja sein können, dass der 40%ige quasi genauso gut ist. :)
Aber ok, dann werde ich reklamieren.

Edit: So, reklamiert. Danke Euch :)
Edit2: Hab Deinen Edit erst jetzt gesehen, Tim.
 
Da Du die Flasche übers Internet bestellt hast, hast Du ja ohnehin ein Widerrufsrecht, d.h. Du kannst den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben und bekommst Dein Geld zurück. Aber natürlich ist es auch ein Gewährleistungsfall, da der Händler seine hauptvertragliche Pflicht zur Lieferung einer Flasche mit 45% Vol. nicht erfüllt hat. Wenn es sich um ein Sonderangebot gehandelt haben sollte und Du Dich jetzt bei einem anderen Händler mit einer Flasche zum normalen Preis hättest eindecken müssen, könntest Du sogar Schadensersatz in Höhe der Differenz fordern. Vielleicht (vermutlich sogar) ist es aber schlicht ein Versehen und der Händler wird dankbar sein, dass Du ihn darauf hingewiesen hast.
 
Ja, mal schauen. Hatte da schon 2x St. Germain und mit der Lieferung gestern 1x Blanton's Straight from the Barrel bestellt und da war alles i.O.
 
Der Artikel kostet weniger als 40 Euro, also würd ich nicht aufs Widerrufsrecht setzen. Das kostet einen das Porto.
Der Händler solls tauschen. Fertig aus.
 
Das kostet einen das Porto.
*Juramodus an*

Nur, wenn das ausdrücklich vereinbart worden ist. Der alleinige Hinweis auf die 40,00 EUR-Grenze in der Widerrufsbelehrung reicht nicht. Wenn der Händler es verpennt, die Portotragungspflicht auf den Kunden abzuwälzen, bleibt er (der Händler) auf den Portokosten also auch dann hängen, wenn in seiner (insoweit unrichtigen) Widerrufsbelehrung etwas anderes steht.


*Juramodus off*
 
Ich hätte einfach nur gerne Ersatz :D
 


Das kostet einen das Porto.
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*Juramodus an*

Nur, wenn das ausdrücklich vereinbart worden ist. Der alleinige Hinweis auf die 40,00 EUR-Grenze in der Widerrufsbelehrung reicht nicht. Wenn der Händler es verpennt, die Portotragungspflicht auf den Kunden abzuwälzen, bleibt er (der Händler) auf den Portokosten also auch dann hängen, wenn in seiner (insoweit unrichtigen) Widerrufsbelehrung etwas anderes steht.


*Juramodus off*
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Da will man sich mit Hilfe des Forums von der Examensvorbereitung ablenken, und dann sowas. :D
 



Das kostet einen das Porto.
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*Juramodus an*

Nur, wenn das ausdrücklich vereinbart worden ist. Der alleinige Hinweis auf die 40,00 EUR-Grenze in der Widerrufsbelehrung reicht nicht. Wenn der Händler es verpennt, die Portotragungspflicht auf den Kunden abzuwälzen, bleibt er (der Händler) auf den Portokosten also auch dann hängen, wenn in seiner (insoweit unrichtigen) Widerrufsbelehrung etwas anderes steht.


*Juramodus off*
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Da will man sich mit Hilfe des Forums von der Examensvorbereitung ablenken, und dann sowas. :D
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Dito :D
 
Da will man sich mit Hilfe des Forums von der Examensvorbereitung ablenken, und dann sowas. :D

http://www.cheesebuerger.de/smiliegenerator/ablage/507/439.png


;)
 
Jetzt bin ich beruhigt, da im Zweifel eine Armada von Cocktail-Juristen meine Ansprüche durchsetzen kann ;D
 
Als quasi Händler mus ich jetzt mal kommentieren :) hab gerade bei unseren Flaschen geschaut, Buffalo Trace hat da noch 45 Vol% bei BarFish, zumindes das, was jetzt dasteht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass leider die meisten Lieferanten es nicht schaffen, so "unwichtige" Änderungen wie Alkoholgehalt niedriger ordentlich und klar zu kommunizieren. Warum nicht? Na, weil es denen vermutlich einfach egal ist :) denn im Spiri-Business zählt für viele ja auch erstmal der Umsatz, womit - völlig egal. Dass uns Cocktail Nerds aber der Alkoholgehalt brennend interessiert, kommt bei denen daher wohl gar nicht erst an.

Dazu kommt, dass man viele Spirituosen von verschiedenen Lieferanten erhält, die dann auch verschiedene Varianten auf Lager haben, zB alte Flaschenformen oder Abfüllungen. Die meisten Lieferanten wissen das gar nicht mal, ich war mal wo zu Besuch und hab viele schöne alte Flaschen im Regal entdeckt. Laut der EDV des Lieferanten waren die auf Bestand "0" :) gleich mal was mitgenommen, ist schon einige Jahre her!

Bei sovielen Produkten, die sich auch oftmals sehr ähnlich ausschauen, kann es also durchaus schnell passieren, dass man statt 45 Vol% einen mit 40 Vol% im Regal stehen hat und keiner merkt es :mad: Man muss nur mal dran denken, wieviele Flaschen man pro Tag so einpackt bei einem Online-Shop, irgendwann tut man sich echt schwer, zB MONIN von GIFFARD zu unterscheiden, man liest nur noch "Kokos". Es schadet nicht, mal ne Woche selbst mit einzupacken (mach ich gerade) damit einem das wieder klar wird.

Von daher: War bestimmt keine Absicht von dem Händler! Ich würde ihm schreiben und bitten, dass er das auf Kulanz zurücknimmt und auch die Versandkosten für zahlt. BarFish hätte dafür Verständnis - zumindest würden wir eine Preisminderung anbieten, da der Kunde ja nicht das gewünschte Produkt erhalten hat. Oder eben Rücknahme bzw. dann Umtausch. Zugleich würden wir mal checken, ob das richtig eingelistet ist und ob sich was geändert hat generell an der Ausstattung der fraglichen Spirituosen.

Das mal aus meinen Erfahrungen soweit - das mit dem Widerrug ist übrigens meines Wissens so, es muss wirklich genau drin stehen wg. der Kostenübernahme usw. sonst muss der Händler auch unter 40 Euro die Versandkosten zahlen. Übrigens kommt es sehr selten vor, dass diese Regelung sozusagen "mißbraucht" wird von einem Kunden - ich finde die Regelung gut! Mit Mißbrauch meine ich, wenn jemand in 2-3 Shops parallel bestellt und dann das "schnellste Paket" behält, die anderen schickt er zurück. Das finde ich keinen guten Stil, dafür ist der Widerruf auch nicht vorgesehen, denke ich. Ich wünsch mir immer, dass die Kunden fair sind, BarFish ist ja auch fair zu den Kunden 8)
 
Wenn ich hier jetzt nicht alles durcheinander bringe, werden hier zwei Sachen munter miteinander gemischt.

Wenn ich etwas bestelle und auch erhalte, es mir aber nicht gefällt, habe ich 14 Tage das Recht es kostenlos zurückzugeben. Versandkosten fallen dabei - bei einer Bestellung über 40 Euro für den Händler an, unter 40 Euro für mich selbst. Dies ist i.d.R. auch so in den AGBs formuliert.

Wenn ich nun aber etwas bestelle und etwas anderes erhalte (und genau das ist hier ja der Fall!), ist der Händler verpflichtet, die Rücksendekosten zu übernehmen und eine Ersatzlieferung abzuschicken - unabhängig vom Warenwerk. Ob er dabei einen Versandaufkleber verschickt oder die Kosten im Nachhinein erstattet ist ihm selbst überlassen. Sowas kann natürlich immer passieren, denn jeder macht mal Fehler - aber dann von Kulanz zu sprechen finde ich falsch. Es ist seine Pflicht, seine Fehler auszubügeln. Natürlich steht es ihm frei, dem Kunden ein Angebot mit einer Preisminderung, Gutschein o.ä. zu machen.
Wie dieser Fehler zustande gekommen ist - schon durch Falschlieferung durch den Lieferanten, falsche Einsortierung eines Mitarbeiters, nicht bemerkte Produktvariationen, o.ä. ist völlig egal ;)
 
War bestimmt keine Absicht von dem Händler!

Das glaub ich auch nicht und ich glaub dir deine Ausführungen auch bis auf den letzten Satz. Aber wenn man als Kunde nun mal nicht das was man bekommt, erhält, dann brauchts ne Einigung. Beim Buffalo Trace ist das vil noch zu verschmerzen, aber hier gehts ja ganz schnell um viel Geld, der Kunde soll ja auch wieder bestellen ;)
 
Wie dieser Fehler zustande gekommen ist - schon durch Falschlieferung durch den Lieferanten, falsche Einsortierung eines Mitarbeiters, nicht bemerkte Produktvariationen, o.ä. ist völlig egal ;)

Eben nicht.
Natürlich hat der Verbraucher das Recht. Aber wenn man es nicht gebraucht und z.B. sagt, das es einem nicht gefällt und nicht Falschlieferung angibt, dann wird das auch anders behandelt. Wie denn auch. Wenn du das Rückgaberecht gebrauchst (was heißt: Keine Angabe von Gründen! (korrigiert mich, wenn ich falsch liege)), dann gehst du das Versandrisiko ein in diesem Fall. Das ist völlig unnötig.
Sobald man Gründe angibt, die nicht unter Gewährleistung fallen ist man in der Kulanz und das würd ich vermeiden sofern es möglich ist.
Wenn du sagst, es gefällt dir nicht, dann sagt der Händler (wenn er nicht kulant ist und das muss er nicht), dass das kein Rücknahmegrund ist.
Du musst schon sehr bewusst handeln um an dein Recht zu kommen. Das macht keiner für dich. Aber schwer ist es nun auch nicht. Man muss nur eben die paar Kleinigkeiten wissen.
 
Bei der ganzen Diskussion hier, die ich ja auch spannend finde, ging es nicht eigentlich darum ob er den zurückgeben soll oder nicht von den Prozenten her. Ich glaube es ging garnicht "so sehr" um das Rechtliche sondern um die Brauchbarkeit des BT 40 anstatt 45.

Oder habe ich das jetzt mal komplett falsch verstanden???
 
Wenn ich nun aber etwas bestelle und etwas anderes erhalte, ist der Händler verpflichtet, die Rücksendekosten zu übernehmen und eine Ersatzlieferung abzuschicken - unabhängig vom Warenwerk.

Es kommt drauf an. Wird ein mangelhafter Artikel geliefert und will ihn der Kunde stattdessen ein mangelfreies Produkt, muss er das mangelhafte Produkt an den Verkäufer zurückschicken. Es liegt also eine Schickschuld des Kunden vor, die am Sitz des Händlers zu erfüllen ist. Bei einer solchen Schickschuld trägt der Versender, hier also der Kunde, die Kosten.


Diese Kosten wären dem Kunden aber nicht entstanden, wenn der Händler seinen Teil des Vertrages ordnungsgemäß erfüllt hätte, also wenn er ein mangelfreies Produkt geliefert hätte. Der Kunde hat also einen Schaden. Diesen Schaden kann er vom Verkäufer ersetzt verlangen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass den Verkäufer ein Verschulden trifft. Und hier wird es schwierig: Wie Talex lebensnah ausgeführt hat, ist es für den Händler zum Teil sehr schwer zu erkennen, welche Spirituosenversion er gerade auf dem Lager hat.


Wenn der Händler also eine Flasche mit 40% versendet, die der Flasche mit 45% zum Verwechseln ähnlich sieht, könnte ein Fall der leichten Fahrlässigkeit vorliegen. Auch bei leichter Fahrlässigkeit gibt es zwar Schadensersatz; allerdings hat der Händler die Möglichkeit, seine Haftung per AGB auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu beschränken. Wenn er dies getan hat und aufgrund von leichter Fahrlässigkeit die Flaschen verwechselt, schuldet er dem Kunden keinen Schadensersatz (wohl aber, um das nochmals klarzustellen, eine neue Flasche mit 45%). Und wenn er keinen Schadenersatz schuldet, muss der Kunde die Rücksendekosten selber tragen.
 


Oder habe ich das jetzt mal komplett falsch verstanden???

Nein ;) Er wollte tatsächlich nur wissen, ob die 5% den Mehraufwand wert sind. Oft ist das ja der Fall. Dass er es zurückgeben KANN, stand selbst für ihn glaube ich nie zur Frage, das wusste er.
 
Also, angenommen es besteht ein Anspruch auf Lieferung des Produkts mit 45% und die Lieferung des Produkts mit 40% begründet einen Sachmangel nach § 434 I 2 Nr. 2 BGB.

Es kommt drauf an. Wird ein mangelhafter Artikel geliefert und will ihn der Kunde stattdessen ein mangelfreies Produkt, muss er das mangelhafte Produkt an den Verkäufer zurückschicken. Es liegt also eine Schickschuld des Kunden vor, die am Sitz des Händlers zu erfüllen ist. Bei einer solchen Schickschuld trägt der Versender, hier also der Kunde, die Kosten.
Unterscheide: Beim Nacherfüllungsanspruch trägt der Verkäufer die Kosten (§ 439 II BGB). Das sagt aber zunächst nichts darüber aus, welcher Art die Schuld ist, d.h. Hol-/Bring-/Schickschuld. Gemäß BGH (BGH, Urteil vom 13. 4. 2011 - VIII ZR 220/10) gilt auch für den Erfüllungsort der Nacherfüllung § 269 BGB, d.h. er wird unabhängig vom ursprünglichen Erfüllungsort festgestellt. Somit ist eine pauschale Aussage hier nicht zu treffen.


Diese Kosten wären dem Kunden aber nicht entstanden, wenn der Händler seinen Teil des Vertrages ordnungsgemäß erfüllt hätte, also wenn er ein mangelfreies Produkt geliefert hätte. Der Kunde hat also einen Schaden. Diesen Schaden kann er vom Verkäufer ersetzt verlangen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass den Verkäufer ein Verschulden trifft. Und hier wird es schwierig: Wie Talex lebensnah ausgeführt hat, ist es für den Händler zum Teil sehr schwer zu erkennen, welche Spirituosenversion er gerade auf dem Lager hat.
Wenn der Händler also eine Flasche mit 40% versendet, die der Flasche mit 45% zum Verwechseln ähnlich sieht, könnte ein Fall der leichten Fahrlässigkeit vorliegen. Auch bei leichter Fahrlässigkeit gibt es zwar Schadensersatz; allerdings hat der Händler die Möglichkeit, seine Haftung per AGB auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu beschränken. Wenn er dies getan hat und aufgrund von leichter Fahrlässigkeit die Flaschen verwechselt, schuldet er dem Kunden keinen Schadensersatz (wohl aber, um das nochmals klarzustellen, eine neue Flasche mit 45%). Und wenn er keinen Schadenersatz schuldet, muss der Kunde die Rücksendekosten selber tragen.
Falsch: Der Nacherfüllungsanspruch ist verschuldensunabhängig. § 439 I BGB hat kein Verschuldenserfordernis. Und damit auch die Kostentragungspflicht (§ 439 II BGB)

In beiden Fällen lässt sich auch durch anderweitige Vertragsgestaltung, sofern es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, nichts Abweichendes vereinbaren (§ 475 I BGB)
 
Haha, ist das geil hier ;D, erinnert mich an meine Recht-Vorlesungen >:D Ich hatte dem Händler gestern per Kontaktformular der Marktplatz-Plattform geschrieben, eben noch einmal eine etwas ausführlichere, aber freundliche Variante direkt per E-Mail. Jetzt mal abwarten, was kommt.
Edit: Gehe natürlich davon aus, dass ich keine Rücksendekosten tragen muss.
 
Haben die denn den Alkoholgehalt gesenkt und gotu hat schon eine neue Version erhalten? Ist ja vllt. für alle von Interesse, da der ja doch recht beliebt ist hier.
 
Diese Kosten wären dem Kunden aber nicht entstanden, wenn der Händler seinen Teil des Vertrages ordnungsgemäß erfüllt hätte, also wenn er ein mangelfreies Produkt geliefert hätte. Der Kunde hat also einen Schaden. Diesen Schaden kann er vom Verkäufer ersetzt verlangen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass den Verkäufer ein Verschulden trifft. Und hier wird es schwierig: Wie Talex lebensnah ausgeführt hat, ist es für den Händler zum Teil sehr schwer zu erkennen, welche Spirituosenversion er gerade auf dem Lager hat.
Wenn der Händler also eine Flasche mit 40% versendet, die der Flasche mit 45% zum Verwechseln ähnlich sieht, könnte ein Fall der leichten Fahrlässigkeit vorliegen. Auch bei leichter Fahrlässigkeit gibt es zwar Schadensersatz; allerdings hat der Händler die Möglichkeit, seine Haftung per AGB auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu beschränken. Wenn er dies getan hat und aufgrund von leichter Fahrlässigkeit die Flaschen verwechselt, schuldet er dem Kunden keinen Schadensersatz (wohl aber, um das nochmals klarzustellen, eine neue Flasche mit 45%). Und wenn er keinen Schadenersatz schuldet, muss der Kunde die Rücksendekosten selber tragen.


Falsch: Der Nacherfüllungsanspruch ist verschuldensunabhängig. § 439 I BGB hat kein Verschuldenserfordernis. Und damit auch die Kostentragungspflicht (§ 439 II BGB)
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Falsch.§ 439 II regelt nicht die Kosten der Rücksendung, sondern nur die Kosten der Nacherfüllung als solcher. Das Rückgewährschuldverhältnis regeln die §§ 346 - 348 BGB. Und diese verweisen widerum auf die Schadensersatzvorschriften der §§ 280 - 283 (vgl. § 346 Abs. 4).

Nach § 439 II hat der Verkäufer die erneuten Kosten der Versendung des (mangelfreien) Artikels an den Käufer zu tragen. Die Kosten der Rücksendung des mangelhaften Artikels fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 439 II, sondern bestimmen sich nach §§ 280, 281, 283 BGB, welche widerum Verschulden voraussetzen.
 
Haben die denn den Alkoholgehalt gesenkt und gotu hat schon eine neue Version erhalten? Ist ja vllt. für alle von Interesse, da der ja doch recht beliebt ist hier.

Ich kenne nur die 45 Vol% Varainte. Offensichtlich gibt es aber 40 Vol% Abfüllungen, ist die Frage aus welchem Land die Ware kommt? Das gibt's ja oft, dass verschiedene Länder unterschiedliche Versionen einer Spirituose "bekommen", vor allem was den Alkoholgehalt angeht.
 
Cool.
Rechtsanwalt vs. Jura-Student.
Popkorn, bitte !
 
Nach § 439 II hat der Verkäufer die erneuten Kosten der Versendung des (mangelfreien) Artikels an den Käufer zu tragen.
Das ist auch mein Verständnis.

@talex:
Ich kann nachher nochmal nachschauen, aber eigentlich waren die beiden Flaschen von der Aufmachung und Bedruckung her absolut identisch (nur 40% vs. 45%) und die 40er Falsche sieht etwas blasser aus, aber das könnte auch Zufall sein.

@oscomp:
8)
 

Wenn ich hier jetzt nicht alles durcheinander bringe, werden hier zwei Sachen munter miteinander gemischt.

Wenn ich nun aber etwas bestelle und etwas anderes erhalte (und genau das ist hier ja der Fall!), ist der Händler verpflichtet, die Rücksendekosten zu übernehmen und eine Ersatzlieferung abzuschicken - unabhängig vom Warenwerk. Ob er dabei einen Versandaufkleber verschickt oder die Kosten im Nachhinein erstattet ist ihm selbst überlassen. Sowas kann natürlich immer passieren, denn jeder macht mal Fehler - aber dann von Kulanz zu sprechen finde ich falsch.

Ich korrigiere mich, natürlich ist es aus Kundensicht richtig, dass das falsche Produkt geschickt wurde. Mir ging es nur darum, die Seite des Händlers zu beleuchten. Wie gesagt, kann so etwas passiert und passiert auch oft - die Ursache des Problems liegt meiner Meinung nach im laxen Umgang so manches Distributors/Importeurs mit den Informationen zu seinen Produkten.

Insofern ist "Kulanz" nicht der richtige Begriff, ja. Was ich meinte war vielmehr: ohne große Diskussion das Produkt einfach zurücknehmen, Minderung, Umtausch etc. - eben das "kulant" handhaben, ohne die rechtlichen Aspekte als Argumente heranzuziehen.
 
@talex: Tolle Einstellung, freue mich schon auf meine erste barfish-Bestellung, sobald DHL möglich ist :)
 
MüKo-Westermann § 439 Rn. 15; Aufl. 5
"Die Kosten der Nacherfüllung erlegt Abs. 2 dem Verkäufer auf, wie es in Art. 3 Abs. 4 der RL vorgesehen ist. Das betrifft alle Aufwendungen, die für die Arbeiten an der Sache, uU den Weg der mit der Nachbesserung befassten Personen zum Käufer, anfallen, ferner Transportkosten, insbesondere für den Rücktransport, auch die für eine Ersatzbeschaffung."

Der Verweis auf § 346 in § 439 IV BGB betrifft richtigerweise Schadens- und Wertersatz für die Rücksendung der mangelhaften Sache. Aber damit der Verkäufer einen Schaden geltend machen kann muss a) der Käufer schuldhaft eine Pflicht verletzen (und welche verletzt er hier?), es kommt nicht auf den Verkäufer an und b) das Rückgewährschuldverhältnis entsteht erst mit Lieferung einer mangelfreien Sache.

Es stimmt, dass Jauernig-Berger dass anders sieht (§ 439 Rn. 37), aber dass ist seit dem oben erwähnten BGH-Urteil nicht mehr (in der Praxis, m.E. auch wegen des klaren RiLi-Wortlauts) nicht zu halten:
"In den Fällen, in denen sich die Nacherfüllung als Bringschuld des Verkäufers darstellt, entstehen die Kosten direkt beim Verkäufer, der diese nach der Kostenverteilungsregel des § 439 Abs. 2 BGB nicht auf den Käufer abwälzen darf. Erfordert die Nacherfüllung, dass der Käufer die Kaufsache zum Verkäufer bringt oder versendet, fallen die Transport- oder Versandkosten zwar beim Käufer an. Er kann jedoch gestützt auf § 439 Abs. 2 BGB vom Verkäufer deren Erstattung verlangen."
 
Der Händler hat bereits geantwortet und sich entschuldigt. Es könnte sein, dass Buffalo Trace grundsätzlich auf 40% umgestellt hat. Der Händler kann evtl. noch 45er besorgen und hat sogar angeboten, die 40er Flasche bereits abholen zu lassen (so dringend ist es dann natürlich nicht, ich möchte erst einmal abwarten, aber Top-Reaktion des Verkäufers!). Ich dachte mir, dass diese Info sicherlich für alle hier interessant ist! talex, vielleicht könntest Du auch nochmal in Eurem Lieferantensystem nachschauen?
 
Angaben von www.buffalotrace.com zum einzigen Produkt was es dort gibt.

Technical Facts

Spirit Type: Bourbon
Region of Origin: Franklin County, Kentucky
Recipe: Corn, Rye, and Barley. Exact specification is proprietary.
Corn: Kentucky and Indiana
Rye: North Dakota, South Dakota and Minnesota
Barley: North Dakota, South Dakota and Minnesota
Milling Screen: #10
Water: Kentucky limestone with reverse osmosis process
Distillation: Double distilled using a beer still and a doubler
Barrel-Entry Proof: 125
Barrel Size: 53 liquid gallons; 66.25 original proof gallons
Evaporation Loss During Maturation: Approximately 33%
Barrel Selection: 25-30 barrels
Proof: 90
Alcohol Content: 45% (ABV)

Kann es sein, das da etwas mit der Etikettierung schiefgelaufen ist? Es findet sich zumindest kein Anzeichen, das es den noch in einer anderen Abfüllung gibt.
 
Sowohl vorne als auch hinten steht 40%.
 
Kann es sein, das da etwas mit der Etikettierung schiefgelaufen ist?

Die Tequila Hacienda bietet bei eBay ebenfalls einen Buffalo Trace mit nur 40% an. Es scheint also nicht nur die Etikettierung zu sein, vorausgesetzt, die Angaben bei eBay stimmen.
 
Bei whisky.de wird nur die 40% Version gelistet, sieht man sich auf englischsprachigen Bourboreview-Seiten um, so findet man nur die 45% Variante. Ist schon ein befremdliches Gebaren von Buffalo Trace. Würde mich als Kunden sofort abschrecken.
 
Bei whisky.de wird nur die 40% Version gelistet, sieht man sich auf englischsprachigen Bourboreview-Seiten um, so findet man nur die 45% Variante. Ist schon ein befremdliches Gebaren von Buffalo Trace. Würde mich als Kunden sofort abschrecken.
Es gibt anscheinend verschiedene Abfüllungen für verschiedene Märkte. Wenn es einen deutschen Vertrieb gibt (ich weiß es nicht), dann wird dieser Vertrieb auch nur eine einzige Abfüllung hier vertreiben. Wenn es aber keinen Vertrieb gibt, müssen sich die Händler auf dem grauen Markt eindecken. Und so kann es vorkommen, dass die Händler verschiedene Flaschen aus unterschiedlicher Herkunft zusammentragen. Das ist solange kein Problem, wie die Produkte vom Markeninhaber selbst im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden. Aber wehe, die Flaschen sind für einen anderen Markt gedacht.... Dann stellt der Vertrieb dieser (illegalen) Grauimportsware eine - strafbare - Markenrechtsverletzung dar.


Wenn im Markt unterschiedliche Versionen kursieren, dann liegt dass also ausschließlich an den Händlern und nicht am Hersteller. Buffalo Trace kann dafür nichts.


Ich selbst habe vor einiger Zeit eine Flasche Tenqueray Ten über einen großen deutschen Online-Händler bezogen. Auf der Flasche war ein Klebeetikett angebracht, und da stand drauf: "Bottled for Mexico". Diese Flasche, obwohl ein Originalprodukt, ist in Deutschland nicht verkehrsfähig. Das erklärt aber auch den Superpreis, zu dem der Händler die Flasche damals verkauft hat.


Zurück zum Fall: Wenn diese Bufallo Trace 40%-Abfüllung für ein EU-Land gedacht war, kann sie hier verkauft werden. Wenn sie für ein Land gedacht war, dass nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, hast Du einen illegalen Grauimport gekauft.


PS: Sorry für das viele Jura-Gequatsche, aber dieser Fall gibt das halt her.
 
Wenn im Markt unterschiedliche Versionen kursieren, dann liegt dass also ausschließlich an den Händlern und nicht am Hersteller. Buffalo Trace kann dafür nichts.

Die Händler werden ja wohl nicht die Trinkstärke reduzieren. Ich meinte das auch eher dahingehend, daß man sich auf ein "Originalprodukt" freut und dann vielleicht versehentlich nur eine "Light-Version" erworben hat. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß sich Frau Lüning mit illegaler Ware eindeckt. Mir erschliesst sich der Sinn einer 40% Export-Version einfach nicht.
 
Mir erschliesst sich der Sinn einer 40% Export-Version einfach nicht.

Der Sinn kann beispielsweise in einer geringeren Alkoholsteuer liegen. In Großbritannien wurde die (ohnehin recht hohe) Alkoholsteuer beispielsweise im Jahr 2009 um 2% erhöht. Diese Erhöhung müssen die Hersteller an ihre Kunden weitergeben, wenn sie den gleichen Gewinn erwirtschaften wollen wie zuvor. Die Flaschen werden also teurer. Wenn man allerdings den Alkoholgehalt der betreffenden Spirituosen senkt, kann man die Steuererhöhung auf diese Weise, jedenfalls zu einem Teil, abfangen.


So wäre es beispielsweise denkbar, dass Buffalo Trace nur Großbritannien mit einer 40%-Version beliefert, den Rest von Europa aber mit der gewohnten 45%-Version. Frau Lüning könnte sich dank des günstigen Pfunds günstig in UK eingedeckt mit 40%-Flaschen eingedeckt haben. Das wäre zwar Grauimportware, aber legal!!!! (Zur Klarstellung: Das ist ein fiktives Beispiel!) Illegale Grauimportware ist nur solche, die nicht durch den Markeninhaber selbst, oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurde.


 
Problematisch wirds auf jeden Fall, wenn wie hier die 40% Version mit Auszeichnungen beworben wird, die mit der 45% Version erreicht wurden. Es handelt sich ja schliesslich um unterschiedliche Produkte. Ich habe auf die Schnelle auch keinerlei Tasting-Reports zur 40% Version gefunden, so daß völlig unklar bleibt, was man sich da eigentlich bestellt.
 
Ich habe einfach mal bei Whisky.de nachgefragt, warum eine 40%ige Version angeboten wird.

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die Abfüllung hat sich erst vor kurzem geändert, davor hatten wir auch nocht den 45%-igen Buffalo Trace im Angebot. Die letzte Lieferung enthielt nur noch Flaschen mit 40% Vol.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXX XXXXXX
 
Das ist ja schade, hoffentlich ist der nicht zu schwach auf der Brust :mad:
Also noch schnell 45er bunkern ^-^
 
Hatte jemand mal Gelegenheit die 40% und die 45% "nebeneinander" zu verkosten ob sich da große Unterschiede bemerkbar machen? Bei barfish ist er ja jetzt auch auf 40%. Da ich wenig Erfahrung habe mit Bourbon Whiskey bin ich mir etwas unsicher. Sonst wegen einer Flasche woanders 6 Euro Porto ist ja auch irgendwie himblim.
MfG
 
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