Rechtliche Aspekte von Buch-Nachmix-Blogs

Ellie_

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Ich finde Blogprojekte, die sich einem konkreten Buch widmen, immer sehr spannend. Bestes Beispiel ist natürlich http://savoystomp.com/ wo das Savoy Cocktail Book nachgemixt wird. Hier im Forum hat david123 seine Interpretation des "Boozehound" gepostet, allerdings nicht in einem eigenen Blog.

So etwas würde ich auch gern machen. Weiß jemand, was man - rechtlich gesehen - beachten muss? Klar, man sollte den Author/Verleger im Voraus kontaktieren. Schließlich werden Rezepte damit öffentlich und kostenlos zur Verfügung gestellt. Aber sonst? Hat jemand Erfahrungen?

Mir geht es speziell um zwei mögliche Projekte: einmal als Einstieg die Official Cocktails von iba-world.com, und falls ich das durchziehe, vielleicht später das PDT Cocktail Book.
 
Ich finde Blogprojekte, die sich einem konkreten Buch widmen, immer sehr spannend. Bestes Beispiel ist natürlich http://savoystomp.com/ wo das Savoy Cocktail Book nachgemixt wird. Hier im Forum hat david123 seine Interpretation des "Boozehound" gepostet, allerdings nicht in einem eigenen Blog.

So etwas würde ich auch gern machen. Weiß jemand, was man - rechtlich gesehen - beachten muss? Klar, man sollte den Author/Verleger im Voraus kontaktieren. Schließlich werden Rezepte damit öffentlich und kostenlos zur Verfügung gestellt. Aber sonst? Hat jemand Erfahrungen?

Mir geht es speziell um zwei mögliche Projekte: einmal als Einstieg die Official Cocktails von iba-world.com, und falls ich das durchziehe, vielleicht später das PDT Cocktail Book.

würde mich auch interessieren, darf ich überhaupt Textpassagen aus einem Buch mit Quellennachweis so abschreiben wie ich das z. B. im Thread "zuletzt gemixter Drink" gerade mache?
 
Vielleicht hilft das weiter...

http://www.unverbissen-vegetarisch.de/2010/12/gibt-es-ein-urheberrecht-auf-rezepte/

In meinen Blog mixe ich auch nach. Ich sehe darin kein Problem, sofern du nicht das "Drumherum" kopierst.
 


Ich finde Blogprojekte, die sich einem konkreten Buch widmen, immer sehr spannend. Bestes Beispiel ist natürlich http://savoystomp.com/ wo das Savoy Cocktail Book nachgemixt wird. Hier im Forum hat david123 seine Interpretation des "Boozehound" gepostet, allerdings nicht in einem eigenen Blog.

So etwas würde ich auch gern machen. Weiß jemand, was man - rechtlich gesehen - beachten muss? Klar, man sollte den Author/Verleiger im Voraus kontaktieren. Schließlich werden Rezepte damit öffentlich und kostenlos zur Verfügung gestellt. Aber sonst? Hat jemand Erfahrungen?

Mir geht es speziell um zwei mögliche Projekte: einmal als Einstieg die Official Cocktails von iba-world.com, und falls ich das durchziehe, vielleicht später das PDT Cocktail Book.
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würde mich auch interessieren, darf ich überhaupt Textpassagen aus einem Buch mit Quellennachweis so abschreiben wie ich das z. B. im Thread "zuletzt gemixter Drink" gerade mache?
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So gerne ich die boozehound beiträge lese finde ich das komplette veröffentlichen der Rezepte mit textpassagen nicht angebracht. Ein "Anregen" zum Buchkauf durch diskussion wird sicherlich keinen Autor stören, aber eine Veröffentlichung wie Sie hier stattfindet, selbst sollte sie "rechtens" sein, ist für meinen Geschmack zuviel des Guten. Rezeptbesprechungen als solches finde ich sehr interessant - der Umfang sollte "überdacht" werden.

Gruß

Jörg Meyer
 
Ich sehe einen grundsätzlichen Unterschied darin, ob man ein altes historisches Rezeptbuch durch-buch-stabiert oder ein relativ neues Produkt.
Bedient man bei dem einen kulinarische Historie, kommt man beim zweiten einem/mehreren lebenden Autoren und ihrer Leistung in die Quere...

Ein Frage des guten Geschmack wie auch die Frage
"Sollte man in einem "barfish Forum" links zu anderen Anbietern setzen?"

Tiki-wise hat alles gesagt:
Rezepte nachzumixen ist kein Problem, aber die gedankliche/redaktionelle Aufarbeitung sollte nicht kopiert werden.
So schafft man unter Umständen einen Werbeeffekt für das Buch, wahrt aber eine inhaltliche Distanz, sodass der Buchkauf weiterhin sinnvoll sein kann.
 
Das sollte kein Problem sein, so lange man nicht as ganze Buch nachmixt. Im Rahmen von (journalistischer) Berichterstattung ist es in Ordnung, einige Zeilen aus einem Buch zu zitieren, sofern man eine vollständige Quellenangebe dazu gibt. So ist es in diesem Rahmen auch in Ordnung, wenn man das (selber fotografierte) Buchcover wiedergibt. Es muss nur in Bezug zum Text stehen. Wies mit Fotos von TExten und Bildern im Innenleben aussieht, weiß ich nicht, weil zweitere ja bei günstigere Büchern auch gern mal Agenturen gehören.

Es gehört sich nicht, die Klappentexte wiederzugeben - man sollte in der Lage sein, das Buch zusammenzufassen.

Sebstverständlich gehört es sich auch nicht, totale Verrisse zu veröffentlichen, sondern die guten Seiten des Buches zu betonen, Kenner der Materie wissen dann schon, wie das gemeint ist.

Ich handhabe es auf meinem Literaturblog so, dass ich die Bücher furs Teaserfoto fotografiere und in der Rezension 1-2 Sätze zitiere. Wenn ich Rezensionsexemplare erhalte, ist es für mich selbstverständlich, dass ich den Artikellink dann an die Presseabteilung zurücksende.
 
Sebstverständlich gehört es sich auch nicht, totale Verrisse zu veröffentlichen, sondern die guten Seiten des Buches zu betonen, Kenner der Materie wissen dann schon, wie das gemeint ist.

Interessant, würdest du das auch auf Spirituosen übertragen? Wenn ich ein interessantes oder auch einfach nur ein ganz normales Produkt aus dem Supermarkt vorstelle, um andere vor einem Fehlkauf zu bewahren oder bessere Alternative aufzuzeigen - warum keine klaren Worte wählen?

Ich weiß schon, wie du es meinst, nur wenn man zum wiederholten Male in Fachzeitschriften eine durchschnittliche und lediglich für den Kenner schlechte Kritik veröffentlicht, dann ist es für den unbedarften Leser keine große Hilfe. Und manchmal dürfte es einem schwer fallen, überhaupt positive Aspekte zu finden. ;)
 
Dann bleibt ja immer die Option, einfach gar nichts über dieses Produkt zu schreiben.
 

Interessant, würdest du das auch auf Spirituosen übertragen? Wenn ich ein interessantes oder auch einfach nur ein ganz normales Produkt aus dem Supermarkt vorstelle, um andere vor einem Fehlkauf zu bewahren oder bessere Alternative aufzuzeigen - warum keine klaren Worte wählen?
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Dann bleibt ja immer die Option, einfach gar nichts über dieses Produkt zu schreiben.
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Ich denke tendenziell schon, dass es wichtig ist, auch schlechte Produkte beim Namen zu nennen, insbesondere wenn die Erwartungen an das Produkt im Allgemeinen sehr hoch sind oder wenig über das Produkt bekannt ist.
Denn liest man über ein Produkt nichts bedeutet es entweder, dass es schlecht ist oder, dass das Produkt noch keiner kennt. Und gerade bei Nischenprodukten trifft auch letzteres häufiger mal zu. Warum also nicht auch klar negative Statements?
 
Manchmal wünsche zumindest ich mir jedoch, auch mal Produkte rezensiert zu sehen, die nichts taugen. Sonst sucht man, findet nichts und steht vor der Frage: Ist es so schlecht, dass keiner drüber schreibt oder nur zu wenig verbreitet?
 
Es ist ja auch ein Unterschied, ob ein Schreiberling (Autor, Journalist, was auch immer) über einen Schreiberling schreibt oder ob ein Verbraucher über ein Produkt eines Herstellers was sagt. Im einen Fall sollte man sich kollegial verhalten (auch wenn zB ein Barkeeper über die Bar eines anderen spricht), im anderen Fall sind klare, dennoch höflich und sachliche Worte durchaus erlaubt.

Aber das ist ein bisschen Off-Topic.
 
Das für mich entscheidende ist, vor allem bei sehr guter oder sehr schlechter Kritik: hat derjenige, in welcher Form auch immer, was davon? Wenn Autor x das Buch von Autor y schlecht macht, dann wird die Absicht deutlich. Wenn Autor x die Spirituose z in den Himmel lobt und man weiß, dass Autor x dafür vergütet wurde, dann wird die Absicht ebenfalls deutlich.

Unabhängige Blogs u.a. stehen dazwischen und haben so hervorragend wie kaum jemand die Möglichkeit, diese Freiheit zu nutzen. Und gerade da erwarte und wünsche ich mir eine klare Kante! Dass diese aber oft und vermehrt ausbleibt, finde ich schade!

@Marler: da scheinen wir uns ja einig zu sein ;)
 
Es ist ja auch ein Unterschied, ob ein Schreiberling (Autor, Journalist, was auch immer) über einen Schreiberling schreibt oder ob ein Verbraucher über ein Produkt eines Herstellers was sagt. Im einen Fall sollte man sich kollegial verhalten (auch wenn zB ein Barkeeper über die Bar eines anderen spricht), im anderen Fall sind klare, dennoch höflich und sachliche Worte durchaus erlaubt.

Ich sehe wenig Unterschiede. Einer urteilt über Können, Geschick, Passion und Herzblut und Arbeit des Anderen - ob das eine Flasche Rum oder ein geschriebener Text ist, macht für mich wenig Unterschied.

Ich empfinde es nicht als guten Stil, einen Verriss um des Verrisses willen zu posten. Wenn ich einen Vergleich poste, in dem sechs Rums getestet werden und zwei davon fallen negativ auf, kann man das gut schreiben. Aber ein einzelnes posting (um mal bei den Blogs als Medium zu bleiben), um ein Produkt niederzumachen, finde ich persönlich (!) nicht gut. Mache ich darum auch nicht.
 
Es geht ja aber gar nicht darum das Produkt aus Böswilligkeit schlecht zu machen, sondern darum andere zu warnen. Gerade bei einigen teureren Abfüllung wäre es Gold wert, wenn man da mehr wüsste.

 
@TigaLina: Durchaus. ;) Die Einschätzung, dass Blogs die Lücke ausfüllen, sehe ich ähnlich. Aber auch dort besteht natürlich die Gefahr, dass mit steigender Bekanntheit die Industrie mit Aufmerksamkeiten aufwartet.

Zwischen der Bewertung von Büchern oder Spirituosen sehe ich auch keine großen Unterschiede, teile in einigen Aspekten aber die Meinung von realCOTO. Negative Kritik sollte auch innerhalb der Branche erlaubt sein, muss dann aber so sauber formuliert sein, dass keine Angriffspunkte entstehen können. Geht das nicht - lieber darauf verzichten.

Ansonsten hätte ich persönlich kein Problem, auch einzelnen Produkte negativ darzustellen, sofern die Beiträge den gleichen journalistischen Standard erfüllen, egal, wie die Bewertung ausfällt. Ich spiele immer noch mit der Idee, mal alle örtlich gut erhältlichen Rums aus dem Getränkemarkt vorzustellen. Sucht ein Gelegenheitskäufer dann nach den bekannten Markennamen, besteht die Chance, ihm einen Fehlkauf zu ersparen bzw. bessere Produkte zu einem ähnlichen Preis zu empfehlen. Bei teureren Abfüllen, wie TigaLina sie noch anspricht, wäre es für den fortgeschrittenen Trinker natürlich noch viel wertvoller, detaillierte Bewertungen zu erhalten.
 
Für solche Warnungen empfinde ich andere Plattformen als viel geeigneter - zB das persönliche Gespräch...

Ich persönlich schreibe bei Trinklaune die Artikel, die mir persönlich Freude bereiten. Mit tollen Produkten, ihren besonderen Geschichten und einer Menge Herzblut. In diesem Konzept sehe ich kein Platz für - wie gut auch immer geschriebene - reine Negativrezensionen.
Aber das kann ja erfreulicherweise jeder so machen, wie er mag...
 

Aber auch dort besteht natürlich die Gefahr, dass mit steigender Bekanntheit die Industrie mit Aufmerksamkeiten aufwartet.
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Absolut. Und ich sehe darin nicht nur eine Gefahr, sondern vielfach schon ein tatsächliches Problem.



Bei teureren Abfüllen, wie TigaLina sie noch anspricht, wäre es für den fortgeschrittenen Trinker natürlich noch viel wertvoller, detaillierte Bewertungen zu erhalten.[/quote]

Und genau darin sehe ich eine große Lücke, zu diesen Produkten liest man viel zu wenig. Vielfach gibt es da auch in oberen Preisregionen schwache Produkte und diese sollten auch genannt werden. Das finde ich nur fair gegenüber all jenen, die mit dem Gedanken spielen, sich eines davon zuzulegen, in der Hoffnung eine gute Abfüllung zu erwischen. Und natürlich spricht man darüber auch persönlich, aber über einen Blog erreicht man ja ungleich mehr Menschen.
Andererseits gibt es wieder richtig gute Abfüllungen für teures Geld, über die man aber trotzdem wenig oder nichts liest. Lässt man sie liegen? "Wäre sie gut, hätte mal einer drüber geschrieben.". Vielleicht hat den Kauf aber auch einfach nur noch niemand riskiert für 150 Euro...

Positiv- wie Negativerfahrungen zu solchen Abfüllungen, z.B. in Blogs, schließen diese Lücken. Und das finde ich gut.
 


Ich finde Blogprojekte, die sich einem konkreten Buch widmen, immer sehr spannend. Bestes Beispiel ist natürlich http://savoystomp.com/ wo das Savoy Cocktail Book nachgemixt wird. Hier im Forum hat david123 seine Interpretation des "Boozehound" gepostet, allerdings nicht in einem eigenen Blog.

So etwas würde ich auch gern machen. Weiß jemand, was man - rechtlich gesehen - beachten muss? Klar, man sollte den Author/Verleger im Voraus kontaktieren. Schließlich werden Rezepte damit öffentlich und kostenlos zur Verfügung gestellt. Aber sonst? Hat jemand Erfahrungen?

Mir geht es speziell um zwei mögliche Projekte: einmal als Einstieg die Official Cocktails von iba-world.com, und falls ich das durchziehe, vielleicht später das PDT Cocktail Book.
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würde mich auch interessieren, darf ich überhaupt Textpassagen aus einem Buch mit Quellennachweis so abschreiben wie ich das z. B. im Thread "zuletzt gemixter Drink" gerade mache?
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Um rechtlich völlig sicher zu sein, könntest Du auch einfach auf die entsprechende Seite im Rezeptarchiv der Washington Post verlinken ;D

"JASON WILSON writes the spirits column for the Washington Post."

Ich habe als Stichprobe 5 Deiner geposteten Boozehound-Rezepte dort mit gleichem/ähnlichem Wortlaut gefunden.
z.B. http://projects.washingtonpost.com/recipes/2010/09/22/viceroy/

Und als positiven Nebeneffekt sparst Du Tipparbeit und Herr Meyer kann Deine Beiträge ohne ethische Bedenken weiterlesen.
 


Es ist ja auch ein Unterschied, ob ein Schreiberling (Autor, Journalist, was auch immer) über einen Schreiberling schreibt oder ob ein Verbraucher über ein Produkt eines Herstellers was sagt. Im einen Fall sollte man sich kollegial verhalten (auch wenn zB ein Barkeeper über die Bar eines anderen spricht), im anderen Fall sind klare, dennoch höflich und sachliche Worte durchaus erlaubt.

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Ich sehe wenig Unterschiede. Einer urteilt über Können, Geschick, Passion und Herzblut und Arbeit des Anderen - ob das eine Flasche Rum oder ein geschriebener Text ist, macht für mich wenig Unterschied.

Ich empfinde es nicht als guten Stil, einen Verriss um des Verrisses willen zu posten. Wenn ich einen Vergleich poste, in dem sechs Rums getestet werden und zwei davon fallen negativ auf, kann man das gut schreiben. Aber ein einzelnes posting (um mal bei den Blogs als Medium zu bleiben), um ein Produkt niederzumachen, finde ich persönlich (!) nicht gut. Mache ich darum auch nicht.
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Zustimmung!
Die Welt ist groß und hat vieles schlechte.
Aber sich um das Gute zu kümmern, ist fast nicht zu schaffen!
 
Zur ursprünglichen Frage von Alsterwasser: Eine schöne Idee, ich sehe allerdings ein paar Probleme:

Grundsätzlich stimmt zwar, dass Rezepte (auch Cocktailrezepte) keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, wobei sich das nur auf die eigentliche Rezeptidee bezieht, also die Auflistung der Zutaten, Mengenverhältnisse, Zubereitung. Das gilt jedoch nur insoweit, als nicht etwa durch besondere Formulierungen z.B. in der Mixanleitung doch eine gewisse Schöpfungshöhe überschritten ist (Beispiel: ein Rezept in Versform, oder längere erläuternde Texte). Einzelne Rezepte in eigenen Worten wiederzugeben ist jedenfalls unproblematisch (und bedürfte nicht mal einer Quellenangabe). Gefährlich wird es, wenn du viele oder gar alle Rezepte eines Buches verwendest, denn auch wenn jedes einzelne für sich genommen nicht geschützt ist, so unterliegt die Zusammenstellung als solche wiederum dem Urheberrecht. Daher würde ich wie Alchemyst dringend abraten, in einem Blog alle Rezepte z. B. aus dem PDT Cocktail Book zu zitieren - es sei denn, du hast dafür die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers.

Bei historischen Büchern, deren urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, sieht es natürlich anders aus und auch bei den IBA-Cocktails sehe ich kaum Probleme. Sie sind ja sowieso im Internet für jeden zugänglich (was natürlich nicht heißt, dass die IBA-Website einfach so kopiert werden darf) und von einem internationalen Berufsverband mit Sitz in Singapur, der sich um internationale Mix-Standards bemüht, würde ich weniger Gegenwind erwarten als von einem Verlag, der schließlich vom Verkauf der Bücher lebt. Ich würde aber an deiner Stelle die IBA vorab über das Vorhaben informieren, z.B. über die DBU, deren Vorstand ja sogar teilweise hier im Forum unterwegs ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass die IBA das Vorhaben gerne unterstützt. Bitte hier berichten wenn du startest! ;)

Ansonsten generell für ein eigenes Blog: An die Impressumspflicht denken. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass diese nur für gewerbliche oder nur für in Deutschland gehostete Seiten gilt.

 
Kurz eingeworfen:
Crackone und speziell tikiwise zuhoeren, lesen und dann wisst ihr zu dem Thema was ihr wissen muesst.
Easy Life....eigene Gedanken mit Quellen zusammenführen. Alles Andere kann problematisch werden.
 
würde mich auch interessieren, darf ich überhaupt Textpassagen aus einem Buch mit Quellennachweis so abschreiben wie ich das z. B. im Thread "zuletzt gemixter Drink" gerade mache?

Dass man komplette Rezeptsammlungen aus Büchern nicht posten sollte (unabhängig ob wörtlich übernommen oder nicht), hat ja schon Joerg Meyer geschrieben und es wäre auch urheberrechtlich bedenklich. Bei wörtlich übernommenen Passagen mit Quellenangabe gibt es dann noch § 51 UrhG (erlaubte Zitate), ich bin aber nicht sicher, ob die Regelung überhaupt auf Forenbeiträge anwendbar ist. Im Zweifel also lieber übersetzen und in eigenen Worten wiedergeben, das ist doch eh viel schöner für unsere Mitleser, die des Englischen nicht so mächtig sind :)
 


würde mich auch interessieren, darf ich überhaupt Textpassagen aus einem Buch mit Quellennachweis so abschreiben wie ich das z. B. im Thread "zuletzt gemixter Drink" gerade mache?
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Dass man komplette Rezeptsammlungen aus Büchern nicht posten sollte (unabhängig ob wörtlich übernommen oder nicht), hat ja schon Joerg Meyer geschrieben und es wäre auch urheberrechtlich bedenklich. Bei wörtlich übernommenen Passagen mit Quellenangabe gibt es dann noch § 51 UrhG (erlaubte Zitate), ich bin aber nicht sicher, ob die Regelung überhaupt auf Forenbeiträge anwendbar ist. Im Zweifel also lieber übersetzen und in eigenen Worten wiedergeben, das ist doch eh viel schöner für unsere Mitleser, die des Englischen nicht so mächtig sind :)
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Tja, das ist wohl wahr. Schade, das hat dann auch Konsequenzen für meinen Blog. Auf eine Abmahnung habe ich keine Lust...
 
Sehr interessant, vielen Dank vor allem an Mangomix :) Gut zu wissen, dass die Zusammenstellung der Rezepte geschützt ist. Damit sind Bücher wie PDT für mich raus.
Bei IBA-Cocktails seh ich auch weniger Probleme. Falls ich mich dazu aufraffe, das Ganze als Projekt zu formulieren, werde ich die IBA natürlich im Voraus anschreiben.
 



Ich finde Blogprojekte, die sich einem konkreten Buch widmen, immer sehr spannend. Bestes Beispiel ist natürlich http://savoystomp.com/ wo das Savoy Cocktail Book nachgemixt wird. Hier im Forum hat david123 seine Interpretation des "Boozehound" gepostet, allerdings nicht in einem eigenen Blog.

So etwas würde ich auch gern machen. Weiß jemand, was man - rechtlich gesehen - beachten muss? Klar, man sollte den Author/Verleiger im Voraus kontaktieren. Schließlich werden Rezepte damit öffentlich und kostenlos zur Verfügung gestellt. Aber sonst? Hat jemand Erfahrungen?

Mir geht es speziell um zwei mögliche Projekte: einmal als Einstieg die Official Cocktails von iba-world.com, und falls ich das durchziehe, vielleicht später das PDT Cocktail Book.
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würde mich auch interessieren, darf ich überhaupt Textpassagen aus einem Buch mit Quellennachweis so abschreiben wie ich das z. B. im Thread "zuletzt gemixter Drink" gerade mache?
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So gerne ich die boozehound beiträge lese finde ich das komplette veröffentlichen der Rezepte mit textpassagen nicht angebracht. Ein "Anregen" zum Buchkauf durch diskussion wird sicherlich keinen Autor stören, aber eine Veröffentlichung wie Sie hier stattfindet, selbst sollte sie "rechtens" sein, ist für meinen Geschmack zuviel des Guten. Rezeptbesprechungen als solches finde ich sehr interessant - der Umfang sollte "überdacht" werden.

Gruß

Jörg Meyer
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stimmt mich nachdenklich ???
 



Ich finde Blogprojekte, die sich einem konkreten Buch widmen, immer sehr spannend. Bestes Beispiel ist natürlich http://savoystomp.com/ wo das Savoy Cocktail Book nachgemixt wird. Hier im Forum hat david123 seine Interpretation des "Boozehound" gepostet, allerdings nicht in einem eigenen Blog.

So etwas würde ich auch gern machen. Weiß jemand, was man - rechtlich gesehen - beachten muss? Klar, man sollte den Author/Verleger im Voraus kontaktieren. Schließlich werden Rezepte damit öffentlich und kostenlos zur Verfügung gestellt. Aber sonst? Hat jemand Erfahrungen?

Mir geht es speziell um zwei mögliche Projekte: einmal als Einstieg die Official Cocktails von iba-world.com, und falls ich das durchziehe, vielleicht später das PDT Cocktail Book.
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würde mich auch interessieren, darf ich überhaupt Textpassagen aus einem Buch mit Quellennachweis so abschreiben wie ich das z. B. im Thread "zuletzt gemixter Drink" gerade mache?
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Um rechtlich völlig sicher zu sein, könntest Du auch einfach auf die entsprechende Seite im Rezeptarchiv der Washington Post verlinken ;D

"JASON WILSON writes the spirits column for the Washington Post."

Ich habe als Stichprobe 5 Deiner geposteten Boozehound-Rezepte dort mit gleichem/ähnlichem Wortlaut gefunden.
z.B. http://projects.washingtonpost.com/recipes/2010/09/22/viceroy/

Und als positiven Nebeneffekt sparst Du Tipparbeit und Herr Meyer kann Deine Beiträge ohne ethische Bedenken weiterlesen.

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ja, die Tipparbeit werde ich mir vorerst sparen ;)
 


würde mich auch interessieren, darf ich überhaupt Textpassagen aus einem Buch mit Quellennachweis so abschreiben wie ich das z. B. im Thread "zuletzt gemixter Drink" gerade mache?
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Dass man komplette Rezeptsammlungen aus Büchern nicht posten sollte (unabhängig ob wörtlich übernommen oder nicht), hat ja schon Joerg Meyer geschrieben und es wäre auch urheberrechtlich bedenklich. Bei wörtlich übernommenen Passagen mit Quellenangabe gibt es dann noch § 51 UrhG (erlaubte Zitate), ich bin aber nicht sicher, ob die Regelung überhaupt auf Forenbeiträge anwendbar ist. Im Zweifel also lieber übersetzen und in eigenen Worten wiedergeben, das ist doch eh viel schöner für unsere Mitleser, die des Englischen nicht so mächtig sind :)
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Das mit den Übersetzungen in die deutsche Sprache hatte ich bei den letzten Rezepten für die Mitleser, die der englischen Sprache nicht so mächtig sind, berücksichtigt. Ich habe mir eigentlich nur aufgrund früherer Formusbeiträge mit der ausdrücklichen Bitte um komplette Rezeptbeschreibungen im Thread "zuletzt gemixter Drink" die Mühe gemacht, die Rezepte mit korrektem Quellennachweis abzutippen. :(
 
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